Behandlung

Die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung kann sich aus verschiedenen Problemen und/oder Symptomen heraus ergeben.
Dazu gehören Ängste, Depressionen, Schlafstörungen, Arbeitsstörungen, Störungen der Sexualität, Essstörungen genauso wie Störungen in Beziehungen zu anderen Menschen, zum Partner, Kindern oder auch im Beruf. Auch alle Formen von zwanghaften Gedanken, Waschzwänge oder Kontrollzwänge sowie körperliche Erkrankungen mit seelischen Ursachen sollten an eine Psychotherapie denken lassen.

Häufig leiden Menschen heutzutage auch unter schweren Selbstzweifeln und einer negativen Haltung sich selbst und ihrem Leben gegenüber. Auch dies stellt u.U. eine schwerwiegende behandlungsbedürftige Symptomatik dar.

Mit den oben beschriebenen Symptomen können Sie sich gerne vertrauensvoll an mich wenden.

Eine Einschränkung muss ich in der Behandlung von Suchtkranken (Alkohol, Medikamente, Spielsucht) machen. Hier muss erst die völlige Abstinenz vorliegen, bevor eine ambulante psychotherapeutische Behandlung überhaupt möglich wird. Dazu sollten sowohl eine stationäre Entgiftung als auch eine stationäre Entwöhnungsbehandlung im Vorfeld stattgefunden haben.

Kosten:

Psychotherapeutische Behandlung wird bei Vorliegen einer krankheitswertigen Symptomatik von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Dabei werden zunächst 5 Probesitzungen bei einer tiefenpsychologisch fundierten Therapie bezahlt, 8 Probesitzungen zur Einleitung einer analytischen Psychotherapie. Danach übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen im gleichen Umfang die weitere Behandlung, bei der TP bis zu 80 Sitzungen, bei der AP bis 240 Sitzungen.

Nach den Probesitzungen ist ein Antragsverfahren notwendig, in welchem der Patient - ergänzt durch einen Antrag von mir - bei der Krankenkasse die Behandlung beantragt. Bei einer Behandlung von mehr als 25 Stunden wird zusätzlich das Gutachterverfahren notwendig. Dabei wird ein von der Kasse bestellter Gutachter einen vom mir verfassten anonymisierten Bericht begutachten, um die weiteren Sitzungen zu genehmigen.

Die Beihilfe hat ihre Regelungen an die gesetzlichen Krankenkassen angelehnt.
Private Krankenkassen haben eine eigene Regelung, die der Patient in seinem eigenen Vertrag mit seiner Privatkasse überprüfen muss.

Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in einem geschützten festen Rahmen statt. In ihm kann sich Vertrauen entwickeln und stabilisieren. Hier kann der Patient/die Patientin lernen, sich an konflikthafte Beziehungserfahrungen zu erinnern, zu bearbeiten und im Hier und Jetzt der therapeutischen Beziehung neu zu verarbeiten.

Bei jeder psychotherapeutischen Behandlung gilt uneingeschränkt die gesetzlich festgelegte psychotherapeutische Schweigepflicht.
Keine der Informationen, die während einer Behandlung bekannt werden, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Patienten weitergegeben werden. Die Schweigepflicht gilt jedem gegenüber, was Verwandte, Eltern oder Ehepartner des Patienten mit einschließt. Auch die Krankenkasse erfährt lediglich - wie gesetzlich vorgeschrieben - eine codierte Diagnose. Der Hausarzt oder überweisende Facharzt erhält nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Patienten eine Bericht von der Psychotherapeutin über die Behandlung.

Diese Regelung hat zur Folge, dass ich als Psychotherapeutin keine Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit, Rentenbegehren, Berufsunfähigkeit etc. ausstellen kann.

Aufnahme der Behandlung:

Zur Aufnahme einer Behandlung rufen Sie mich bitte in meiner telefonischen Sprechzeit an, um mit mir einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Die Erstgespräche dienen der Information und Beratung im Zusammenhang mit der Behandlung. Hierzu müssen Sie lediglich Ihre Versicherungskarte vorlegen oder eine Überweisung ihres Hausarztes zur Psychotherapie mitbringen. Bei Vorliegen einer Überweisung entfällt die Zahlung der Praxisgebühr.

Da ich nur eine begrenzte Anzahl an Therapieplätzen zur Verfügung stellen kann, kalkulieren Sie bitte von den Erstgesprächen bis zum Beginn der Behandlung eine Wartezeit ein, vor allem, wenn Sie sich für eine analytische Psychotherapie entschieden haben.